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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Verträge sind nur nachstehende Geschäftsbedingungen gültig. Abweichungen hiervon bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Anders lautende Vorschriften des Bestellers sind für uns in keiner Weise verbindlich.

Die Auftragserteilung schließt das Einverständnis des Bestellers mit unseren Bedingungen ein.

1. ANGEBOTE UND PREISE
Unsere Angebote sind stets unverbindlich. Alle Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung. Der Mindestrechnungsbetrag beläuft sich auf EUR 25,- zuzüglich Mehrwertsteuer.

2. VERSAND
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Empfängers. Für Beschädigung oder Verlust der Ware während des Transports übernehmen wir keinerlei Ersatzpflicht. Wir treten hiermit aber eventuelle Schadensersatzansprüche gegen das Transportunternehmen ab.

Kosten für Anfuhr zur Bahn fallen zu Lasten des Bestellers.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Zahlungen haben innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen ohne jeden Abzug zu erfolgen; Lohnarbeiten sowie. Werkzeug- oder Vorrichtungskosten sind jedoch sofort nach Rechnungserhalt rein netto zu bezahlen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Debetzinsen - mindestens aber 8 % pro Jahr - berechnet.

Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung in Zahlung genommen. Kosten der Diskontierung und Einziehung bei Wechseln, Schecks oder anderen Ausweisungspapieren trägt der Besteller.

Barzahlungen, Banküberweisungen oder Scheckzahlungen, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten und vom Käufer akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst dann als Zahlung, wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind, so dass der vereinbarte Eigentumsvorbehalt (unbeschadet weitergehender Vereinbarungen) zumindest bis zur Einlösung des Wechsels zu unseren Gunsten bestehen bleibt.

4. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen aus diesem Geschäft unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt ist auch wirksam bei Be- oder Verarbeitung der Ware. Bei Weiterveräußerung vor der vollständigen Bezahlung tritt anstelle der gelieferten Ware die Kaufpreisforderung des Bestellers.

Sicherheitsübereignung, Verpfändung oder andere Verfügungen, die unsere Rechte gefährden; sind nicht gestattet.

5. LIEFER- UND ABNAHMEFRISTEN
Teillieferungen sind in jedem Fall zulässig.

Bei Abrufaufträgen werden die einzelnen Teillieferungen nur in ungefähr gleichen Zeitabschnitten und Mengen vorgenommen. Ist nichts anderes vereinbart, hat die Abwicklung der gesamten Abrufbestellung innerhalb eines Jahres zu erfolgen. Wird dieser Zeitraum überschritten, sind wir nach erfolgloser Fristsetzung berechtigt, die Ware in Rechnung zu stellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

6. BEANSTANDUNGEN
Sind die Beanstandungen berechtigt, erfolgt nach Rückgabe der Ware Ersatzlieferung oder Gutschrift; bei Gütemängeln jedoch nur, wenn die Anzahl der fehlerhaften Teile mehr als 3% der Liefermenge beträgt.

Bei Lohnarbeiten übernehmen wir für arbeitsbedingten Ausschuss oder Fehlmengen bei Kleinteilen jeweils bis zu einer Höhe von 5% keine Haftung. Aus mangelhaften Teillieferungen können keine Rechte bezüglich der übrigen Teillieferungen hergeleitet werden.

7. WERKZEUGE UND VORRICHTUNGEN
Werden Werkeuge, Vorrichtungen, Gießmodelle oder Gießformen von uns im Auftrage des Bestellers angefertigt oder beschafft, stellen wir hierfür Kosten in Rechnung; die Werkzeuge bleiben in unserem Besitz, zur Herausgabe an den Besteller sind wir nicht verpflichtet. Dies gilt auch für Folgewerkzeuge.

Die Kosten für Instandhaltung, Änderung und den Ersatz von Werkzeugen und Vorrichtungen trägt der Besteller.

8. SCHUTZRECHTE DRITTER
Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder anderen Angaben des Bestellers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, kommt der Besteller für sämtliche Ansprüche auf.

9. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 71726 Benningen a.N. - Gerichtsstand Marbach a. N.